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Die Demo zur
Rettung unseres Dorfgemeinschaftshauses (Alte Grundschule)
findet am 07. November 2022 statt.
Wir treffen uns um 14 Uhr,
auf dem Herzogenplatz vor dem Rathaus !!!
Ab 15 Uhr tagt der Verwaltungsausschuss der Stadt Uelzen.
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NEU - NEU - NEU
In der Dorfgemeinschaft hat sich eine neue Gruppe
"LAUF - TREFF"
gebildet.
Ziel dieser Gruppe ist es, sich sportlich zu betätigen. Laufen, Nordic Walking und Gehen stehen auf dem Programm. Dabei sind keine Höchstleistungen angestrebt. Also Sport für alle Altersgruppen. Interessierte treffen sich immer am Donnerstag, um 19°° Uhr beim Dorfgemeinschaftshaus. Da werden auch die Routen bekannt gegeben.
Ansprechpartnerin ist Tanja Augustin,
Tel. Mobil +49 160 98285691
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FF. Hallo zusammen🙋🏻
♂️Die Dorfgemeinschaft hat vorübergehend neue Räume bei Heinrich Meyer gefunden.
Diese Räume müssen hergerichtet werden. Alte Regale, Tische müssen entsorgt werden, Elektrik muß überarbeitet werden. Das Ganze muß durchgeputzt werden."Grundreinigung" Es soll zum Teil neuer Fußbodenbelag verlegt werden.
Jetzt kommt es auf uns an !!!!!!!!
Termin ist der 16.10.21 09:00 Uhr Wer zum Putzen kommt gerne 2 Stunden später. Putzsachen , Werkzeug bitte selber mitbringen.
Gebt bitte kurzfristig Rückmeldung ob ihr am 16.10. dabei seid ( gern bei Frank Freese oder den anderen Vorstandsmitgliedern).
Die Dorfgemeinschaft zählt auf dich😀
Auswertung Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des CORONA-VIRUS SARS-CoV-2 vom 30.10.2020 (geändert am 27.1.2020 mit Wirksamkeit 01.12.2020) für die DG Gr. Liedern e.V. |
§1 Grundsatz
Minimierung der Kontakte zu Personen, welche nicht zum eigenen Hausstand gehören. Abstandsgebot und Tragen einer MNB bei Unterschreitung
§2 Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot
Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als fünf Personen aufhalten, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht einzurechnen sind.
Regelung für Weihnachtszeit/Silvesterzeit (23.12- 01.01.2021)
Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung mit nicht mehr als zehn Personen aufhalten, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Hausstand angehören, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht einzurechnen sind.
Das bedeutet für die DG:
Derzeit keine Aktivitäten in den Gruppen und keine Veranstaltungen.
§3 Mund-Nasen-Bedeckung
Regelung zum Tragen und zur Beschaffenheit der MNB.
Neu:
1. Tragen der MNB in Eingangsbereichen und Parkplätzen von öffentlichen Räumen mit Besuchs- und Kundenverkehr.
2. Tragen der MNB in einer Arbeits- und Betriebsstätte, es sei denn ist gesondert geregelt.
Das bedeutet für die DG:
Tragen einer MNB von Parkplatz bis ins DGH. Abnahme der MNB nach der Einnahme eines Sitzplatzes.
§4 Hygienekonzept
Das bedeutet für die DG:
Konzept liegt schon vor und ist noch aktuell
§5 Datenerhebung und Dokumentation
Das bedeutet für die DG:
Regelungen sind im Hygienekonzept mitverarbeitet und in die Obhut der Gruppenleiter übergegeben.
§9 Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen
(2) Vereine dürfen vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen unter Einhaltung des Abstandgebotes durchführen.
Das bedeutet für die DG:
Sitzungen des Vorstandes und des erw. Vorstandes können unter Auflagen durchgeführt werden.
Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:
(7) Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebes auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, mit Ausnahme als Individualsport allein oder mit Personen des eigenen
Hausstandes oder einer weiteren Person.
Das könnte für die DG bedeuten:
Tischtennis mit einer weiteren Person unter Einhaltung des Hygienekonzeptes würde gehen.
§20 Inkrafttreten und Außerkraftsetzung
Diese Verordnung tritt ab 02.11.2020 in Kraft und mit Ablauf des 20.12.2020 außer Kraft, mit Ausnahme der Silvesterregelungen zum 01.01.2021
Alle anderen Paragraphen haben keine Auswirkungen für die Aktivitäten der DG.
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Die neue
Jakkolo - Gruppe
hat sich am 20.08.2020 und am 01.09.2020 getroffen und festgelegt, dass sie sich alle 14 Tage im Dorfgemeinschaftshaus zum Jakkeln treffen wollen.
Fank Freese begrüßte beim ersten Treffen alle Interessierten im Nahmen des Vorstandes der Dorfgemeinschaft ganz herzlich und wünschte allen
"fröhliche Übungsstunden"!
Die Gruppe wählte Bastian Müller zu ihrem Sprecher im erweiterten Vorstand.
Neue Mitspieler sind gern gesehen...schaut doch mal rein....
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Gründe für eine Mitgliedschaft in der Dorfgemeinschaft Gr. Liedern e.V.
Gemäß unserer Satzung kann jeder Mitglied in unserer Dorfgemeinschaft werden. Der Zweck unseres Gemeinschaftslebens liegt in der Pflege der Dorfgemeinschaft auf geistigem, sportlichem und kulturellem Gebiet. Dazu haben sich unterschied-liche Gruppen gebildet. Gymnastik, Yoga, Rückenschule, Schießen und Tisch-tennis auf dem sportlichen Gebiet und Seniorengruppe und Seniorenfrühstücks-gruppe auf geistig-kulturellem Gebiet. Für die Bastler unter euch haben wir auch eine Werkgruppe ins Leben gerufen. In all unseren Gruppen findet ein reger Aus-tausch zwischen jung und alt statt, welcher für alle sehr befruchtend ist.
Hier noch ein paar Gründe, die eine Mitgliedschaft unabdingbar machen:
1. Du wirst Mitglied in einer seit 40 Jahren bestehenden Gemeinschaft mit mehr als 150 Familienmitgliedschaften.
2. Du kannst Vereinsgeräte, wie z.B. Bierzeltgarnituren, Pavillons u. ä. kostenlos nutzen.
3. Eintrittspreise zu Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft werden Dir kostengünstiger angeboten.
4. Bei der privaten Nutzung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses wird dir ebenfalls eine Vergünstigung eingeräumt.
5. Informationen zu unseren Veranstaltungen bekommst Du über unsere Mitgliederbriefe direkt in Deinen Briefkasten.
Also wir freuen uns, Dich hoffentlich bald bei uns in der Dorfgemeinschaft entweder zum Schnuppern oder schon als potentielles Mitglied begrüßen zu dürfen.
Denke bitte auch daran, Mitgliedschaften in Vereinen sind unwahrscheinlich wichtig für das Fortbestehen dieser und des Gemeinschaftslebens in der Region.
Dein Vorstand
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Mitteilung
zur Lockerung der Einschränkungen
der CORONA-Pandemie nach Erlass der Verordnung vom 08.05.2020 mit Änderung vom 06.06.2020 (Inkrafttreten 08.06.2020)
Mit der Auswertung der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 08.05.2020 (mit Wirkung vom 08.06.2020) und der Vorstandssitzung von 15.06.2020 können folgende Lockerungen für unsere Dorfgemeinschaft unter Auflagen erlassen werden:
- Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen sowie alle öffentlichen Veranstaltungen (§1Abs. 5)
DG Gr.Liedern: Seniorenfrühstück, Seniorentreff, Lenzmusikanten
- Veranstaltungen mit 1000 und mehr Teilnehmenden, Zuschauern und Zuhörern und unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- u. Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen. (Art. 1§1 Abs. 6)
- DG Gr. Liedern: Absage des geplanten Weinfestes im Juli (schon umgesetzt)
- Sitzungen und Zusammenkünfte von gewählten Gremien, öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Vereinen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person bei Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie bei Aufenthalt einen Abstand von mindestens 1,5 m zu jeder anderen Person, die nicht zu seinem Hausstand gehört, einhält. (§1 Abs. 5a)
DG Gr, Liedern: Vorstandssitzungen können unter den Auflagen durchgeführt werden. (schon umgesetzt)
- Sportliche Betätigung im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport, mit einem Mindestabstand von 2 m zu jeder anderen Person. (§1 Abs. 8, §3 Abs. 1 Nr.1)
DG Gr. Liedern: Fahrrad – u. Bastelgruppe können unter den Auflagen ihre Aktivitäten wieder aufnehmen. (schon umgesetzt)
- Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen (§1 Abs. 8)
DG. Gr. Liedern: Yoga-Gruppen, Rückenschule, Gymnastik-Gruppen und Schießgruppe können ihre Aktivitäten sowohl als Indoor- als auch Outdoor-Veranstaltung wieder aufnehmen unter Beachtung der Auflagen. Das Betreten und Verlassen des DGH für die Yoga-, Gymnastik- u. Rückschulgruppen erfolgt über den Eingang auf der Hofseite.
3.1 Vorstandsarbeit:
3.2 Sportausübung/ Tätigkeit der Bastelgruppe
Sonstige Hinweise
Die Gruppenleiter sind verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneauflagen sowie für die Bereitstellung
der Desinfektionsmittel (Refinanzierung über Kursgebühr).
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 22.06.2020 außer Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt §1 Abs. 6 und 6a mit Ablauf 31.08.2020 (Großveranstaltungen) außer Kraft.
Der Vorstand
Uelzen, den 16.06.2020
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Hygienekonzept DG Gr. Liedern
1. Hygieneauflagen, für:
1.1 Vorstandsarbeit:
a. Abstandsregeln 1,5 m zu jeder Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
b. Husten und Niesen in die Ellenbeuge.
c. Vermeidung der Nutzung von Stofftaschentüchern.
d. Regelmäßiges Händewaschen (mind. 20 Sekunden).
e. Fernhalten der Hände vom Gesicht.
f. Nutzung der Mund- u. Nasenbedeckung beim Betreten und Verlassen.
g. Lüften der Räume nach der Benutzung.
h. Nutzung der Toiletten nur einzeln.
1.2 Sportausübung/ Tätigkeit der Bastelgruppe
a. Die Gruppenleiter nehmen vor Aufnahme der Aktivität mit dem Vorstand (Vorsitzenden oder 2. Vorsitzender) Verbindung auf und teilen dem Vorstand den Verantwortlichen für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen mit.
b. Abstandsregeln 2 m zu jeder Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.
c. Husten und Niesen in die Ellenbeuge.
d. Vermeidung der Nutzung von Stofftaschentüchern.
e. Regelmäßiges Händewaschen (mind. 20 Sekunden).
f. Fernhalten der Hände vom Gesicht.
g. Nutzung der Mund- u. Nasenbedeckung beim Betreten und Verlassen.
h. Lüften der Räume während und nach der Benutzung. Zwischen zwei Gruppen ist eine Querlüftung von 30 min sicherzustellen.
i. Keine Nutzung der Räumlichkeiten zum geselligen Beisammensein vor und nach der Aktivität.
j. Geräteräume und Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial o.ä. dürfen von Personen nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (2m) betreten werden.
k. Desinfektion des genutzten Gerätes nach jedem Gebrauch (z.B. Matten oder Kissen) oder Nutzung privat mitgebrachten und desinfiziertem Gerät (keine Aufbewahrung im DGH).
l. Dokumentation der Kontaktdaten (Vorname, Familienname, vollständige Adresse und Telefonnummer) bei Indoor- Aktivitäten und deren dreiwöchige Aufbewahrung. Nach der Aufbewahrungsfrist sind die Daten zu vernichten.
m. Sportausübung hat kontaktlos zu erfolgen.
n. Zuschauer und Zuschauerinnen sind gestattet.
o. Der Verzehr von Speisen ist verboten.
p. Gründliche Reinigung der Sporteinrichtung durch die verlassende Gruppe konkret, Türklinken u. griffe, Handläufe, Lichtschalter sowie genutzte Geräte oder Mobiliar ist durchzuführen und am Aushang zu dokumentieren.
q. Eine Händedesinfektion ist sicherzustellen.
r. Nutzung der Toiletten nur einzeln je Raum.
2. Sonstige Hinweise
Die Gruppenleiter sind verantwortlich für die Einhaltung der Hygieneauflagen sowie für die Bereitstellung
der Desinfektionsmittel (Refinanzierung über Kursgebühr).
Der Vorstand, Uelzen 15.05.2020
M U S T E R
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Voranzeige
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Neue Gruppen haben sich gegründet:
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Die
Werk- und Bastelgruppe
ist wieder belebt worden - einfach nur TOLL !!!
Sie trifft sich gemäß Absprache...
Ansprechpartner:
Frank Freese, Rosengarten 10,
29525 Uelzen, OT Gr. Liedern, Tel.: 0581 - 42539
Mobil: 0171-9306401
E-Mail: frank-freese@t-online.de
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